Höhe der Familienbehilfe

  • für jedes Kind ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet ab dem Monat, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet ab dem Monat, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet


    1. Kind € 105,40 € 112,70 € 130,90 € 152,70


    2. Kind € 118,20 € 125,50 € 143,70 € 165,50


    ab 3. Kind € 130,90 € 138,20 € 156,40 € 178,2


    Antrag
    Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Diese Beihilfe kann grundsätzlich nur die Mutter beziehen.

    Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung

    Geburtsurkunde des Kindes

    Meldezettel des Kindes und des/r Antragstellers/in


    Zusätzlich: Kinderabsetzbetrag



    Zusätzlich zur Familienbeihilfe gebührt ein Kinderabsetzbetrag von monatlich € 50,90, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

    Die Familienbeihilfe wird sechsmal jährlich in zweimonatlichen Raten ausbezahlt.

    Anonymous 10 Ott 2005, 10:08 - Denuncia
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