Wartung und Unterhalt einer Mietwohnung

Wer zahlt?

Die Gesetzgebung in Deutschland bezüglich Wohnungs Unterhalt und Reparaturen ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich hat der Vermieter die Pflicht, die Wohnung auf dem Stand zu halten, in welcher diese vom Mieter übernommen wurde.

Daher ist es sehr wichtig, dass man vor der Vertragsunterzeichnung die Wohnung gut auf Mängel untersucht und sich vom Vermieter bestätigen lässt, dass alles in der Wohnung funktionstüchtig ist. Offensichtliche Mängel die vom Mieter akzeptiert werden müssen nicht vom Vermieter behoben werden.

Viel gibt es aber Situationen die nicht vorhersehbar sind. Sei es ein verstopfter Ablauf, eine Toilette oder eine Sicherung die immer wieder durchbrennt. Im Mietrecht und im Mietvertrag sind diese oft “Kleinigkeiten” geregelt.

Ein Beispiel aus der Praxis:

An einem Sonntag Abend lief das Wasser der Dusche nicht mehr richtig ab und verstopfte dann vollkommen.  Da dies erst spät erkannt wurde, ist das Wasser bereits übergelaufen und im ganzen Badezimmer. Daher wurde ein Spezialist für Rohrreinigung gerufen welcher einen Notfalldienst hatte und so den Schaden beheben konnte.

Nun stellt sich die Frage, wer bezahlt den Service?

Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich, dass die Wohnung instand gehalten wird.  Das heisst, dass der Vermieter sicherstellen muss, dass die Wohnung in dem Zustand bleibt, in welchem die Wohnung übernommen wurde. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Gegenstände und Ausstattungen, welche vom Mieter selbst in die Mieträumlichkeiten eingebracht wurden.

Es gibt Ausnahmen, in welchen der Mieter verpflichtet ist die Schadensbehebung zu bezahlen. Dies ist der Fall, wenn der Mangel oder Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde. In unserem Beispiel wäre dies der Fall, falls der Mieter Papier oder sonstige Gegenstände in den Duschablauf geworfen hätte. Eine Verstopfung durch Normalgebrauch, also z.b. Haarausfall muss vom Vermieter übernommen werden. 

Der Vermieter hat das Recht, eine Klausel in den Mietvertrag einzubauen welche den Mieter verpflichtet die Reparatur von Kleinarbeiten bis maximal € 75 zu übernehmen. Es ist jedoch immer ratsam, sich den Mietvertrag genau durchzulesen und sich zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund zu informieren. 

Wichtig zu wissen ist es ebenfalls, dass der Mieter verpflichtet ist, den Vermieter über allfällige Mängel zu informieren. Das heisst, dass wenn zum Beispiel ein Ablauf ein offensichtliches Problem hat, muss dies gemeldet werden, ansonsten kann der Mieter bei einer späteren Überschwemmung verursacht durch diesen Mangel zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn eine Mietwohnung verschiedene Mängel aufweist, welche nicht vom Vermieter behoben werden, kann man eine Mietreduktion beantragen. 

Generell wird geraten, in Mietwohnungen vorsichtig zu sein, um größere Schäden zu vermeiden und mit dem Vermieter zu sprechen falls etwas nicht richtig funktioniert oder etwas Kaputt ist. Man soll die Wohnung so behandeln wie wenn es die eigene wäre. Bei Kleinigkeiten wie einem verstopften Ablauf oder ein kleines elektrisches Problem sind die Behebungskosten nicht allzu hoch. Teuer kann es werden, wenn man fahrlässig handelt und dabei einen Boden, eine Wand oder eine Küche beschädigt. Falls mal etwas passiert, die Ruhe bewahren und sich gut über die Rechtslage informieren. Manchmal kann ein Schaden auch durch eine Wohnungsversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.


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