Arbeitsgenehmigungen

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?

Falls Sie nicht von Geburt an Grieche sind, griechische Verwandte oder Ehepartner haben und auch nicht aus einem der EWR-Staaten stammen, wird es schwer bis unmöglich sein, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

In diesem Fall muss Ihr griechischer Arbeitgeber um eine Arbeitsgenehmigung für Sie ansuchen. Wenn Sie Bürger einer der EWR-Mitgliedsstaaten sind brauchen Sie hingegen keine offizielle Genehmigung um in Griechenland zu arbeiten oder zu leben. Die einzigen Papiere die Sie benötigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie können nach Griechenland reisen, um sich dort nach Arbeitsmöglichkeiten umzusehen, wofür Ihnen drei Monate Zeit bleiben. Nachdem Sie einen Job gefunden haben, müssen Sie innerhalb einer Woche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Die Chancen für Arbeitssuchende aus Nicht-EWR-Staaten am griechischen Arbeitsmarkt stehen in etwa bei Null – dieser Trend hat sich durch die hohen Arbeitslosenraten in Griechenland noch verschärft. Auch der Zustrom von Arbeitskräften aus EU und EWR hat zu dieser Entwicklung beigetragen.

Die Ausstellung oder Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der nationalen Arbeitslosenquote und der Zahl freier Stellen in der jeweiligen Branche. Bevorzugt werden Antragsteller, die griechischer Abstammung sind oder aber mit einem Griechen/ einer Griechin verheiratet sind.


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