Steuerpflichtiges Einkommen

Was alles versteuert werden muss

Das steuerpflichtige Einkommen wird in Luxemburg in fünf Kategorien unterteilt:

Luxemburg verlangt von seinen Steuerzahlern auch, dass Sie für den Nutzen, den der Besitz eines Eigenheims hat, zahlen und zwar, indem Sie zu Ihrem Einkommen aus Kapitalerträgen einen Nominalwert hinzuzählen. Der Wert des Besitzes eines Eigenheimes wird unter Bezug auf den „einheitlichen Wert“ einer Immobilie berechnet. Dieser einheitliche Wert beträgt üblicherweise nicht mehr als 2% des aktuellen Marktwertes der Immobilie. Ihr zu versteuerndes „Einkommen“ wird dann mit 4-6% des einheitlichen Wertes berechnet.

Die gute Nachricht, was das luxemburgische Steuersystem angeht, ist, dass zufällige Geldeinkünfte wie Lotto- oder Glücksspielgewinne, Geschenke, Belohnungen und Preise steuerfrei sind.


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