Aufenthaltsgenehmigungen

Und warum Sie eine Identitätskarte brauchen

EU- und EWR-Bürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung in Belgien. Alle anderen, die länger als 90 Tagen kommen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsanforderungen variieren je nach Nationalität, Beruf und Grund des Wohnsitzes in Belgien.

Nicht-EU-Bürger müssen sich innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Belgien in ihrer Gemeinde anmelden, auch wenn sie in einer vorläufigen Unterkunft wohnen. Innerhalb von 2 Wochen müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz beziehen, eine Identitätskarte für Ausländer beantragen und offiziell im Verzeichnis der ausländischen Bevölkerung aufgenommen werden.

Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger sind oder nicht, müssen Sie und die Familienmitglieder über 12 Jahren für die Beantragung der Identitätskarte persönlich ins Rathaus gehen, um sich registrieren zu lassen. Für Kinder unter 12 Jahren wird eine Namenskarte ausgestellt.Personen über 12 Jahren erhalten einen eID (elektronischen Personalausweis).

Um die Identitätskarte zu beantragen, benötigt jeder Antragssteller zwei oder drei Passbilder, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis ( certificat de bonne vie), sowie eine Arbeitserlaubnis und ein Visum, wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind. Die Gebühr für den Antrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde, beträgt aber normalerweise ca. 10,00€.

Sobald Sie sich registriert haben, müssen Sie den eID im Rathaus abholen und aktivieren. Sie können auch eine Aktivierung und oder das Zusenden beantragen. Identitätskarten für Ausländer müssen jedes Jahr erneuert werden. Bei jedem Umzug müssen Sie innerhalb von 8 Tagen eine neue Karte beantragen.

Alle Einwohner Belgiens über 12 Jahren müssen ihre Identitätskarte immer bei sich haben. Obwohl willkürliche Identitätsüberprüfungen nach dem belgischen Gesetz nicht mehr zugelassen sind, kann ein Polizeibeamter sich die Identitätskarte zeigen lassen, wenn er einen „begründeten Anlass“ hat, Sie wegen eines Verbrechens zu verdächtigen. Wenn Sie Ihre Karte nicht vorweisen können, können Sie für bis zu 12 Stunden unter Arrest gestellt werden, bis Ihre Identität und Ihr Recht in Belgien zu sein offiziell festgestellt wurden.

Kinder unter 12 müssen ihre Namenskarte immer bei sich tragen, wenn sie ohne ihre Eltern unterwegs sind (üblicherweise tragen sie diese in einer Plastikhülle um den Hals). Während Sie darauf warten, dass Ihre Identitätskarte ausgestellt wird, ist es vernünftig den Ausweis immer bei sich zu haben.


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