Familienmitglieder

So bringen Sie Ihre Familie nach England

Ehefrauen, Verlobte, Partner und andere Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zu Ihrer Familie in Großbritannien ziehen.

Ehefrauen, Partner und Verlobte

Um Ihre Ehefrau mit nach Großbritannien zu bringen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

Für Verlobte gelten folgende Bedingungen:

Unverheiratete Partner müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Familienangehörige

Kinder können unter folgenden Voraussetzungen zu Ihren Eltern nach Großbrittanien ziehen:

Falls nur ein Elternteil mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Großbritannien lebt, wird den Kindern nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn der betreffende Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat.

Als verwitweter Vater oder Mutter, oder als Großeltern (mindestens einer der Partner älter als 65 Jahre) können Sie unter folgenden Voraussetzungen zu Ihren Kindern oder Enkeln nach Großbritannien ziehen:

Alle anderen Familienangehörigen erhalten nur unter “außergewöhnlich dringenden Umständen” eine Aufenthaltsgenehmigung für Großbritannien.

Weite Informationen zum Thema Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie auf der UK-Visaseite www.ukvisas.gov.uk  oder von Ihrer nächstgelegenen diplomatischen Vertretung.


www.justlanded.com © 2003-2024 Just Landed