Rechtsschutzversicherung

Sichern Sie sich gegen Verkehrsprobleme ab

Rechtsschutzversicherung

Das eigene Recht vor Gericht durchzusetzen, kann in Spanien teuer werden: Bei einem Streitwert von zum Beispiel 300 Euro können die Anwalts- und Gerichtskosten in erster Instanz beim rund gleichen Betrag und in zweiter Instanz können sogar noch darüber liegen. Die hohen Kosten und der Wunsch, sich wehren zu können, sind die häufigsten Gründe dafür, eine Rechtsschutz-Versicherung in Erwägung zu ziehen.

Aber: Die Rechtsschutzversicherung ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“. Vor Abschluss sollte Ihnen deshalb klar sein, welchen Bereich Sie abgesichert wissen wollen. Danach sollten Sie prüfen, ob die Versicherung die Kosten des persönlichen Prozessrisikos überhaupt absichert.

Verkehrs-Rechtsschutz: Höchste Prozesswahrscheinlichkeit

Statistiken der deutschen Versicherungswirtschaft belegen, dass die Prozesswahrscheinlichkeit im kleinen Segment des Verkehrs­rechtsschutzes am höchsten überhaupt liegt.

Ob das nun an der ausgeprägten Affinität der Deutschen und Schweizer zum Auto liegt oder reiner Zufall ist, sei dahingestellt. Auf jeden Fall gehen wir für Spanien davon aus, dass die Zahlen bezogen auf den deutschsprachigen Markt nicht deutlich anders aussehen.

Wer sich nicht nur auf den passiven Verkehrsrechtsschutz verlassen möchte, der in der Regel durch KfZ-Versicherungen abgedeckt ist, baut auf die aktive Zusatzversicherung Verkehrsrechtsschutz. Das heißt mehr als nur Pannenhilfe.

Wählen Sie am besten eine kombinierte Pannendienst/Verkehrs­rechtsschutz-Versicherung (wie zum Beispiel von der AIRBAG CapARAG angeboten). Achten Sie darauf, eine Ver­sicherung abzuschließen, die nicht nur deutschsprachig ist, sondern auch deutsche Vertragstexte anbietet. Oder zumindest Ihr Agent deutschsprachiger Herkunft ist. Es lässt sich einfacher auch über komplizierte Zusammenhänge sprechen.

Neben der gängigen Verkehrsrechtsschutz werden auch Nischen für spezielle Versicherungsanforderungen genannt. Es handelt sich dabei um die Fahrer- und Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Prüfen Sie, welcher Versicherungstypus am besten zu Ihnen passt.

Typus I: Fahrzeug-Rechtsschutz

Im Unterschied zur Verkehrsrechtsschutz existiert der Fahrzeugrechtsschutz. Das Risiko des Teilnehmers am Straßen­verkehr ist versichert, allerdings ausschließlich für das jeweils im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug. Es ist eine Kenn­zeichenangabe erforderlich.

Die Versicherung gilt bezogen auf diese Fahrzeuge für

  • Eigentümer, Halter, Fahrer
  • Mieter oder Entleiher

Der Versicherungsnehmer ist außerdem versichert als

  • Fußgänger,
  • Radfahrer
  • Fahrgast

Gegenüber dem Verkehrs-Rechtsschutz eignet sich diese Versicherungsform dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Fahrzeugen besitzt, aber nicht alle Fahrzeuge versichert werden sollen. Versichert ist der Versicherungsnehmer und alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen des im Versicher­ungs­schein bezeichneten Fahrzeuges.

Typus II: Fahrer-Rechtsschutz

Auch hier ist das Risiko des Teilnehmers am Straßenverkehr versichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer nur versichert als Fahrer fremder, nicht auf den Versicher­ungsnehmer zugelassener Fahrzeuge oder als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Versichert ist ausschließlich der Versicherungsnehmer.

Typus III: Verkehrs-Rechtsschutz

Wohl die wichtigste Versicherung der drei genannten. Hier ist das Risiko des Teilnehmers am Straßenverkehr versichert. Die Versicherung gilt für

  • Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen versicherten Landfahrzeuge
  • Erwerber von Landfahrzeugen
  • Mieter eines vorübergehend gemieteten Vermietfahrzeuges
  • Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassenen Fahr­zeuge
  • Fußgänger (auch Inline-Skater gelten als Fußgänger), Radfahrer und Fahrgast

Versichert sind

  • Der Versicherungsnehmer
  • Dessen Ehegatte oder
  • Der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner
  • Die minderjährigen Kinder sowie
  • Die unverheirateten, volljährigen Kinder, allerdings längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erst­malig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Was bedeutet das im Schadensfall?

Sie haben Anspruch auf verschiedene Leistungen die sich im Fachjargon wie folgt nennen: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gericht, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Welche Kosten werden genau ersetzt?

Die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts, die Gerichts­kosten, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die Kosten für das Gutachten, die Kosten der Gegenseite, die Strafkaution, die Kosten eines Korrespondenzanwalts, die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, die Kosten eines Verwaltungsver­fahrens, die Kosten eines Notars, die Kosten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Kosten der Zwangsvollstreckung, die Kosten für einen hier ansässigen Sachverständigen, die Kosten für die Übersetzung, die Kosten für einen Bevollmächtigten, die Reisekosten.

Achten Sie darauf, dass diese Punkte in der Police genannt sind. Kosten sollten zu 100% über einen Vertragsanwalt übernommen werden oder es ist ein Limit von ca. 3000 bis 6000 Euro einge­tragen, um Ihnen freie Anwaltswahl zu gewährleisten.

Was passiert wenn mein Unfallgegner nicht versichert ist?

Das kommt in Spanien häufig vor. Eine Versicherung ist nicht Pflicht, werden Sie jedoch ohne Versicherungskarte von der Polizei angehalten, wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt An sich unlogisch, jedoch spanischer Alltag. In Spanien sind allein mehr als eine Millionen Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterwegs. Umso häufiger tritt der Fall ein, dass der Unfallgegner – vor allem wenn er schuldig ist – zahlungsunfähig wird.

Haben Sie sich nicht versehen, bleiben Sie auf allen verursachten Kosten sitzen. Achten Sie darauf in Ihrer Police, sprechen Sie mit Ihrem Agenten, ob ein solcher Fall durch die Versicherung abgedeckt ist. Er läuft unter dem Stichwort Insolvenz ( Insolvencia). Sie sollten eine Deckung haben in der Höhe von ca. 12.000 Euro.

Gutachter ist nicht gleich Gutachter

Gutachter ( peritos) der gegnerischen Versicherung versuchen durch Zusammenlegen von kleineren Einzelschäden die beispielsweise bei einem Verkehrsunfall an Ihrem Auto verursacht wurden den Gesamt­schaden zu mindern und somit den Auszahlungsbetrag so tief wie möglich zu halten. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung in diesem Fall einen unabhängigen Gutachter bezahlt, um die gegnerische Aufstellung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Kosten ( gastos de peritaje) sollten dafür in einer Höhe von ca. 300 Euro gedeckt sein.

Ab wann gibt's einen Mietwagen?

Sollte eine Reparatur nicht innerhalb von 15 Stunden durchgeführt werden können, sollte Ihre Versicherung einen Mietwagen abdecken ( Gastos de locomoción). Dieser Zeitraum gilt nicht für Raub oder Diebstahl – hier werden 24 Stunden nach einer offiziellen Anzeige angesetzt. Einfach deshalb, weil hier noch immer eine Chance besteht, den Wagen zurückzuerhalten.

Pannendienst inklusive?

Viele spanische Versicherungen bieten in Ihrem Rechtschutzpaket den Pannen­dienst nicht mit an. Achten Sie aber darauf – einfach deshalb weil beides , der Verkehrsrechtsschutz und der Pannen­dienst, eine sinnvolle Ergänzung sind.

Folgende Punkte sollten beim Pannendienst abgedeckt sein: Eil­reparatur auf der Straße, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kostenvorschuss für medizinische Notfälle, Ambulanz/Kranken­wagen, Rückführung im Todesfall (auch in Ihrer Krankenver­sicherung enthalten?), Kautionen, Mietwagen, Fahrtkosten Medizinische Assistenz, Zahnbehandlungen nach Unfall, Rückflug im Ambulanzflugzeug inkl. einer Begleitperson, Besuchskosten durch ein Familienmitglied, vorausgesetzt der Krankenhaus­aufenthalt dauert länger als zehn Tage und Genesungskosten bei Aufenthalt im Hotel bis ca. zehn Tage. Taxikosten, Lieferkosten (für Ersatzteile), Hotelkosten bei einer Panne und Reisekosten zum Zielort oder Ausgangspunkt sowie Reisegepäckhaftpflicht.

Im Falle eines Falles

  • Grüne Karte mitnehmen, auch dorthin, wo sie nicht Vorschrift ist
  • Niemals Schuld zugeben. Vermeiden Sie am Unfallort Streit und Diskussionen
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug unmittelbar, aber sicher am Unfallort ab, ohne den Verkehr zu gefährden oder zu blockieren
  • Suchen Sie sofort nach Zeugen oder Fußgängern und notieren Sie deren persönliche Daten
  • Nehmen Sie die Daten des Unfallgegners auf

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

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