Autozulassung

Zulassungsverfahren, KfZ-Steuern und TÜV

Autozulassung

Die Mitnahme eines Gebrauchtwagens von einem Land der Europäischen Gemeinschaft in ein anderes ist für EU-Bürger kein Zoll- und kein Mehrwertsteuervorgang mehr. Insofern können Sie einen in Deutschland zugelassenen und versicherten Pkw ganz ohne Formalitäten nach Spanien mitnehmen und zunächst dort mindestens sechs Monate so nutzen.

Auch wenn Sie keinen Hauptwohnsitz ( residencia) in Spanien haben, können Sie am Ort Ihres Ferienwohnsitzes ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen. Ansprechpartner für die Ummeldung ist die für den Ferienwohnsitz zuständige Jefatura Provincial de Tráfico. Dort sind vorzulegen:

  • Ihr deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis Ihres spanischen Ferienwohnsitzes ( escritura)
  • die deutschen Fahrzeugpapiere
  • eine in Spanien abgeschlossene Kfz- Haftpflichtversicherung
  • Nachweis, dass Sie die jährliche spanische Straßensteuer bezahlt haben
  • das Prüfprotokoll der spanischen Prüfstelle ITV

Den Bestimmungen nach kann eine Übersetzung der deutschen Fahrzeugpapiere verlangt werden, in der Praxis wird meist darauf verzichtet. Hilfreich ist erfahrungsgemäß, wenn eine Homologation, die in Deutschland beim TÜV oder bei der DEKRA erhältlich ist, vorgelegt werden kann.

Seit 1998 verlangen die spanischen Zulassungsstellen darüber hinaus einen nicht näher beschriebenen Nachweis darüber, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister wird für diesen Zweck anerkannt. Sie kann mit einer Kopie des Fahrzeugbriefes beim KBA in Flensburg angefordert werden.

Richtige Abmeldung des Autos

Um bei einem Verkauf, Unfall, einer Überführung ins Ausland oder Verschrottung eines Autos nicht unnötig viel zu zahlen, müssen bestimmte Abmeldeformalitäten beachtet werden.

Bei einer Abmeldung müssen auf dem Straßenverkehrsamt in Alicante ( Jefatura Provincial de Tráfico) die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden; Tráfico ist die einzige Stelle, die diese Abmeldung durchführen kann.

Im Falle eines Diebstahls muss bei der Nationalpolizei oder der Guardia Civil Anzeige erstattet werden. Als Ersatz für die Fahr­zeugpapiere stellt die Behörde eine Bestätigung ( Justificante) aus, mit der man anschließend das Auto bei Tráfico abmelden muss. Der Zeitpunkt der Abmeldung ist immer die Abmeldung bei Tráfico und nicht etwa die Anzeige bei der Polizei; eine Abmeldung kann nie rückwirkend erfolgen.

Kfz-Steuern werden vierteljährlich bezahlt, deshalb muss bei einer Autoabmeldung nicht das ganze Steuerjahr, sondern nur das entsprechende Quartal beglichen werden. Falls trotz einer korrekten Abmeldung bei Tráfico weiterhin Steuerbescheide eingehen, sollte man sich mit dem Beleg an die Steuereinzugs­stelle seiner Gemeinde wenden.

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens muss der Käufer bei Tráfico innerhalb einer Frist von zehn Tagen ein Formular zur Umschreibung ( Solicitud de Transferencia) zusammen mit dem Fahrzeugbrief einreichen. Nach Ablauf der Frist droht eine Geldstrafe.

Als Verkäufer sollte man sich unbedingt vom Käufer einen Beleg über die Aushändigung des Fahrzeugbriefs ( Permiso de Circulación) ausstellen lassen und einen privaten Kaufvertrag mit den Unterschriften beider Vertragspartner und der Beglaubigung einer Bank oder Notar aufsetzen. Dieses Verfahren sichert den Verkäufer gegenüber jeglicher Unterlassung des Käufers ab.

Änderungen der persönlichen Daten wie Adresse oder sonstiges müssen dernSteuereinzugsbüros Suma mitgeteilt werden

TÜV/ ITV-Inspektionen sind Pflicht

Der Fahrzeug-TÜV heißt in Spanien ITV, Inspection Technica de Vehiculos. Vor 15 Jahren war diese Überprüfung nur für Fahrzeuge des öffentlichen Transports Pflicht. Seit 1986 gilt sie auch für Privatfahrzeuge.

Einen Neuwagen mit spanischem Kennzeichen muss man erstmals nach vier Jahren, ein neues Motorrad nach fünf Jahren bei der ITV vorführen, danach alle zwei Jahre. Ist ein Fahrzeug über neun Jahre alt, sind jährliche ITV- Inspektionen vorge­schrieben. Den genauen Termin entnimmt man den Fahrzeug­papieren. Außerdem wird nach der Kontrolle als Nachweis ein Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht, der das ITV-Datum trägt.

Zu beachten ist, dass keine terminliche Schonfrist besteht. Selbst bei geringfügigen zeitlichen Überschreitungen riskiert man Geld­bußen. Die erste Inspektion muss nach vier (fünf) Jahren im Monat der Zulassung erfolgen (siehe Datum Fecha de Matriculacion auf der Zulassungskarte Permiso de Circulacion). Für weitere ITV-Kontrollen ist dann der in den Fahrzeugpapieren unter Inspecciones Tecnicas Periodicas angegebene Termin gesetz­licher Stichtag.

Lässt man ihn ohne ITV-Kontrolle verstreichen, läuft man bereits am nächsten Tag Gefahr Geldstrafe zu zahlen. Bei den meisten ITV-Stellen kann man sein Fahrzeug ohne Voranmeldung vorführen. Die Zahlung erfolgt bar oder mit der Kreditkarte.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

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