Butangas in Spanien

Gasversorgung, Lieferung und Kontrollen

Butangas in Spanien

Der Butangasmarkt ist derzeit hart umkämpft. Cepsa hat derzeit nach eigenen Angaben ca. eine Million Gaskunden. Repsol hat den Rest von ca. neun Millionen Gaskunden.

Gleich für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, ob Sie die orangenen Repsol oder die silberfarbenen (leichteren) Cepsa-Flaschen bevorzugen - die Preise sind gleich. Außerdem bieten beide Firmen einen Liefer­service bis zum Haus an. Ein Argument ist in der Tat, das Gewicht. Die silbernen Flaschen sind im leeren Zustand mit sieben Kilogramm etwa halb so schwer wie die orangefarbenen.

Vorsicht ist generell beim Wechsel von einer Firma zu anderen Firma geboten: Man sollte unter keinen Umständen die Flaschen der anderen Firmen anschließen. Sollte dabei irgendetwas zu Bruch gehen, über­nimmt keines der beiden Unternehmen die Haftung. Die Schuld liegt dann einzig und allein beim Kunden. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie ordnungsgemäß einen Vertrag abschließen und die Pflicht­kontrollen regelmäßig durchführen lassen. Gaskunden sind verpflichtet, alle fünf Jahre die Gasanlagen für die kleinen und alle vier Jahre für die großen Flaschen von einem dafür autorisierten Installateur überprüfen zu lassen.

An diesen regelmäßigen Pflichtüberprüfungen der Gasanlagen zeigt sich ein weiteres Mal, wie heiß umkämpft der Gasmarkt ist. Zum einen bieten die beiden Gasfirmen über einen hauseigenen Service ihren Kunden die Überprüfung der Anlagen an. Zum anderen können aber auch private Installationsfirmen die Kontrolle durchführen. Sofern diese einen Berechtigungsausweis für Gasanlagenkontrollen vorweisen können, sind sie dazu berechtigt. Einen kleinen Haken gibt es dabei aber: Teilweise fallen deren Rechnungen immens hoch aus im Vergleich zu denen der Gasfirmen.

Lassen Sie sich nicht von Anbietern an der Haustür überrumpeln. Auch wenn die Installateure noch so hartnäckig sind, gehen Sie auf Nummer sicher und rufen Sie bei Repsol oder Cepsa an. Normalerweise weist der Lieferant schriftlich auf anstehende Kontrollen hin.

Gas oder Öl?

Die meisten spanischen Haushalte entscheiden sich für Gas, stellt man sie vor die Wahl. Gas hat gegenüber Öl durchaus Vorteile. Bei Ver­brennung entstehen die meisten Wärmekalorien und viel weniger umweltschädliches Kohlendioxid. Gas ist zusätzlich auch in punkto Betriebskosten interessant. Die Anschaffungskosten bei Gas und Öl sind in etwa gleich, doch bei Öl hat man viel höhere Materialkosten sowie höhere Kosten bei der Installation.

Dennoch sollte man bei Kessel, Brenner, Tank und Gastherme auf Qualitätsprodukte achten und nicht nur auf den Preis, denn schlechte Qualität schlägt sich später in den Betriebskosten negativ nieder. Zusätzlich sollten nicht nur die Anschaffungskosten überprüft werden, sondern auch die Kosten für Wartung und Service.

Aber egal für welche Heizungsart man sich entscheidet, beide sind meldepflichtig. Die Betriebserlaubnis muss beim Industrie­ministerium in Alicante eingeholt werden. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist die "alta", die Betriebserlaubnis, die bei Heizöl­lieferungen vorgezeigt werden muss.

Zusätzlich müssen regelmäßige Wartungen und Inspektionen für Öl- und Gasanlagen durchgeführt werden. Die jährliche Prüfung nimmt ein zugelassener Installateur einer offiziell registrierten Heizungsfirma vor.

Hat man sich einmal für Gas entschieden, steht die Entscheidung zwischen Flasche oder Gastank an. Die Gastanks werden im Normalfall selten gekauft, sondern gemietet.

Die Firma Repsol bietet zwei Gasverträge an. Bei beiden wird zwölf Monate lang monatlich ein Miettank bezahlt. Version eins des Vertrages bietet einen Tank zu einem monatlichen Festpreis an. Die technischen und baulichen Vorraussetzungen für die Tank­montage zahlt der Haus­besitzer aus eigener Tasche. Bei Version zwei zahlt die Firma die anfallenden Installationsarbeiten sowie den Thermenanschluss im Außenbereich. Diese Vor­leistungen zuzüglich der Miet- und Wartungs­kosten zahlt der Kunde dann monatlich zurück. Dieses Modell lohnt sich allerdings nur bei einem hohen Gasverbrauch. Je niedriger dieser ist, desto höher wird nach dem ersten Rückzahlungsjahr die monatliche Rate.

Steigt der Verbrauch an Gas im Jahr nicht über 1500 Kilo, rentieren sich Flaschen mehr als Gastanks. Denn das Gas in den Tanks ist wesentlich teurer als in den Flaschen.

Bei Repsol wird eine Kaution und einmalige Liefergebühr im voraus bezahlt. Bei Cepsa muss pro Flasche eine Summe für die Betriebs­genehmigung bezahlt werden.

Rechte und Pflichten der Gaskunden

Wie beantragt man neue Gasflaschen? Weiche Lieferzeiten muss der Gasmann einhalten? Was kann man tun, wenn er zu spät kommt? Wann sind Routinekontrollen fällig? Wie reklamiert der Kunde bei zweifelhafter Füllmenge frisch gelieferter Gasflaschen? Diese und mehr Fragen beschäftigen Gaskunden. Verbraucher­schutz und Repsol-Infor­mationsdienst geben darüber Auskunft.

Anträge auf neue kleine Gasflaschen, die voll mindestens 25,5 Kilogramm (Butan) oder 22 Kilogramm (Propan) wiegen müssen, stellt man bei der jeweils zuständigen örtlichen Gasvertreiberfiliale (Repsol). Zunächst prüft ein Inspektor vor Ort die Installationen. Sind Kupferrohre vorhanden, muss der Antragsteller nachweisen, welcher Installateur (mit Gewerbelizenz IG-1) die Anlage gebaut hat. Ist die Installation vorschriftsmäßig, nimmt sie der Inspektor ab und genehmigt damit die Gaszulieferung.

Anträge auf große Gasflaschen stellt in der Regel der Installateur, der Anlagen wie Zentralheizungen oder ähnliches einbaut, direkt an den Gasversorger. Dieser wiederum lässt die Installation von einem Sach­verständigen prüfen, der die Anlage technisch abnimmt. Daraufhin kann der Kunde bei der örtlichen Gasfiliale seine Bestellung aufgeben. Diese prüft ihrerseits, ob Lieferungen möglich sind. Erweist sich die Zufahrt für den Gas - Lkw als zu steil, zu eng oder zu gefährlich, kann die Filiale die Versorgung ablehnen.

Gastanks werden bei der Repsol-Zentrale in Madrid beantragt. Nach Prüfung von Gelände, Verbrauchskalkulation und ähnlichem wird die Größe des Tankes berechnet. Die Kosten der Anlage hängen von vielen Faktoren ab. Der Gaspreis richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.

Kontrollen sind Pflicht

Seit 1992 sind Gaskunden verpflichtet, Installationen und gas­betriebene Geräte regelmäßig alle fünf Jahre von einer gesetzlich dafür zugelassenen Firma warten zu lassen. Diese stellt als Nach­weis der ordnungsgemäß. ausgeführten Prüfung eine Beschei­nigung ( Certificado de Idoneidad oder Certificado de Revision) über den einwandfrei en technischen Zustand der Anlage aus. Alle Anlagenteile, die mit Verfallsdatum versehen sind etwa Schläuche, müssen hingegen vor Ablauf des darauf abgedruckten Datums vom Verbraucher ausgewechselt werden. Anschlussventile haben kein Verfallsdatum, müssen somit nur nach Beschädigung erneuert werden. Achtung: Eine Rechnung übe den erfolgten Austausch vor Schläuchen und Anschluss­ventilen ist kein Ersatz für die oben genannte Bescheinigung der alle fünf Jahre fälligen Routinekontrolle.

Nur das Unternehmen, mit dem der Gaskunde einen Vertrag übe Gaslieferung hat, ist berechtigt sich den Nachweis der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Inspektion vorlegen zu lassen. Dieses Unternehmen kann, muss aber nicht die gegebenenfalls anstehende Wartung vornehmen. Man kann sich zu diesem Zweck grundsätzlich an jede andere gesetzlich für diese Arbeiten zu gelassene Firma wenden. Allerdings sollte in jedem Fall zunächst ein Kostenvoranschlag verlangt werden. Ferner sind in diese Erwägungen die Garantiebedingungen einzubeziehen. Repsol schließt beispielsweise eine Haftpflichtdeckung von Schäden bis zu fünf Millionen Pesetas ein. Bei Pannen kann grundsätzlich de 24-Stunden- Repsol - Kundendienst gerufen werden.

Bevor man eine Person zu Wartung oder Reparatur der Gasanlage in die Wohnung lässt, sollte man sich unbedingt den ent­sprechen­den Firmenausweis zeigen lassen. Offizielle Ausweise müssen vom Industrieministerium beglaubigt sein. Androhungen von Installateuren, dass bei Nichtdurchführung einer Inspektion die Gaszulieferung eingestellt wird, sind nach Angaben von Repsol absolut unzulässig und lassen auf unseriöse Anbiete schließen.

Ohne Vertrag volle Haftung

Weil Gasflaschen Pfandflaschen sind und damit Eigentum des Gas­werkes, können Verbraucher sie weder verkaufen noch verschenken. Nicht zuletzt sind alle Gasverträge an konkrete Nut­zungs­sorte ge­knüpft. Wer illegal erworbene Gasflaschen benutzt, geht ein hohes Risiko ein: Bei dabei verursachten Gasunfällen trägt man die volle Haftung.

Wenn der Verdacht vorliegt, dass Gasflaschen nicht ganz voll geliefert wurden, sollte umgehend beim Repsol - Kundentelefon reklamiert werden. Dort wird die Beschwerde weiter­geleitet und veranlasst, dass ein Inspektor des Unternehmens das Gewicht der betreffenden Gasflaschen vor Ort prüft. Der Lieferant ist hingegen nicht verpflichtet, auf dies­bezüg­liche Beschwerden einzugehen, muss also nicht die vom Kunden als zu leicht befundenen Gasflaschen zurücknehmen. Allerdings ist er gesetz­lich verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch ein Reklamations­formular ( Hoja de Reclamación) auszu­händigen.

Vorsicht: Propangasflaschen dürfen unter keinen Umständen an Butananlagen angeschlossen werden. Es besteht große Unfall­gefahr. Der Grund: Propangas entweicht unter stärkerem Druck als Butangas.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 2.

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