Sozialversicherung in Polen

Berechtigung und Leistungen

Sozialversicherung in Polen

Wenn Sie bei einem polnischen Arbeitgeber angestellt sind ist dieser verpflichtet, Sozialversicherungszahlungen und die Zahlungen für weitere Pflichtversicherungen für Sie zu entrichten. Welche Leistungen Sie in Polen bekommen kann sich jedoch sehr von Ihrem Heimatland unterscheiden. Gegebenenfalls sollten Sie zusätzliche Versicherungen abschließen.

Sie sollten bei Ihren Gehaltsverhandlungen unbedingt beachten, dass diese Kosten von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden. Da die Lohnnebenkosten bis zu 40% ausmachen können ist es besser, direkt über den Nettolohn zu verhandeln. Generell sollte Ihr Nettolohn nicht weniger als 2.000 PLN betragen, es sei denn, Sie haben weitere Einkünfte.

Alle Fragen bezüglich der Sozialversicherung, von Krankengeld über Mutterschutz bis hin zu Elternzeit, werden in Polen vom ZUS (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych) geregelt. Da sich individuelle Problemstellungen sehr stark unterscheiden können empfiehlt es sich, genauere Informationen über www.zus.pl  einzuholen.

Krankengeld, Mutterschutz, Elternzeit

Sozialleistungen im Krankheitsfall können in Polen erst ab dem 28. Krankheitstag in Anspruch genommen werden. Ab diesem Tag erhalten Sie Krankengeld. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, ab der vierten Krankheitswoche die Lohnzahlungen einzustellen. Es ist daher ratsam einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen.

Der Mutterschutz in Polen beträgt 18 Wochen für die Geburt des ersten Kindes. Ab dem zweiten Kind verlängert sich diese Zeit auf 20 Wochen, bei Geburten mehrerer Kinder beträgt sie 28 Wochen.

Für jedes Kind bekommen Eltern in Polen eine Einmalzahlung von rund 1.000 PLN. Dieses Geld steht grundsätzlich jedem zu, auch wenn die Beantragung und Auszahlung in der Praxis etwas kompliziert sein können. Das Kindergeld, welches monatlich pro Kind ausgezahlt wird, beträgt etwa 40 PLN.

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