Steuerpflichtiges Einkommen

Was alles versteuert werden muss

Steuerpflichtiges Einkommen

Das steuerpflichtige Einkommen wird in Luxemburg in fünf Kategorien unterteilt:

  • Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, dies beinhaltet Nettogewinne aus Handelstätigkeiten und unternehmerischen Tätigkeiten, aber auch Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft;
  • Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit, hierzu gehören Gehälter und alle Sachbezüge (z.B. ein Wohnzuschuss oder die Nutzung des Firmenwagens), aber auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld und andere Arbeitsunfähigkeitszahlungen, die Sie statt Lohn erhalten. Bestimmte Boni, die (bis zu einem vorgesehenen Limit) für Nachtarbeit oder Überstunden bezahlt werden, Abfindungen (wieder bis zu einem bestimmten Betrag) und Jubiläumsboni, die für fünf, zehn oder 20 Jahre Arbeit in einer Firma vergeben werden, sind steuerfrei.
  • Renten und Annuitäten, normalerweise müssen die Einwohner Luxemburgs beim Erhalt von Renten und Annuitäten Steuern bezahlen, die einzige Ausnahme besteht in Renten, die von einer ausländischen Regierung bezahlt werden, mit der Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Sämtliche private Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen, auch wenn sie vom Ausland aus bezahlt werden.
  • Erträge aus Kapitalanlagen, dazu gehören die meisten Zinsen und Dividenden (das sogenannte passive Vermögenseinkommen) und Nettomieteinkünfte, aber auch „Einkommen“, das durch den Besitz eines Eigenheims zustande kam (siehe unten);
  • Sonstige Einkünfte, dies beinhaltet alle Zahlungen für Jobs oder Dienstleistungen von über 250€ und zu versteuernde Kapitalerträge.

Luxemburg verlangt von seinen Steuerzahlern auch, dass Sie für den Nutzen, den der Besitz eines Eigenheims hat, zahlen und zwar, indem Sie zu Ihrem Einkommen aus Kapitalerträgen einen Nominalwert hinzuzählen. Der Wert des Besitzes eines Eigenheimes wird unter Bezug auf den „einheitlichen Wert“ einer Immobilie berechnet. Dieser einheitliche Wert beträgt üblicherweise nicht mehr als 2% des aktuellen Marktwertes der Immobilie. Ihr zu versteuerndes „Einkommen“ wird dann mit 4-6% des einheitlichen Wertes berechnet.

Die gute Nachricht, was das luxemburgische Steuersystem angeht, ist, dass zufällige Geldeinkünfte wie Lotto- oder Glücksspielgewinne, Geschenke, Belohnungen und Preise steuerfrei sind.

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