Einkommenssteuerverpflichtungen

Wer unterliegt der Einkommenssteuer?

Einkommenssteuerverpflichtungen

Ob Sie in Luxemburg eine Einkommenssteuer (oder wenn wir schon dabei sind, überhaupt irgendeine Steuer) bezahlen müssen, hängt von Ihrem Wohnsitz, dem Land, in dem Sie eigentlich Ihren festen Wohnsitz haben und davon, wo Sie die meiste Zeit des Jahres leben, ab.

Ein Ausländer, der in Luxemburg arbeitet und sich dort niedergelassen hat, wird normalerweise als Ansässiger Luxemburgs angesehen. Eine Person kann in mehr als einem Land ansässig sein, aber nur in einem Land steuerlich belastet werden. Wenn Sie ins örtliche Bevölkerungsregister aufgenommen wurden, müssen Sie dort auch Steuern bezahlen, außer Sie erfüllen die Bedingungen für eine steuerliche Sonderbehandlung.

Wenn es darum geht, welches Einkommen steuerpflichtig ist, unterscheidet das luxemburgische Steuersystem zwischen in Luxemburg wohnhaften und nicht-wohnhaften Steuerzahlern. In der Regel wird bei Einwohnern das weltweite Einkommen besteuert, während diejenigen, die nicht in Luxemburg ansässig sind, nur für das Einkommen Steuern bezahlen müssen, das Sie in Luxemburg erwirtschaften. Jedoch gibt es einige Sonderfälle, bei denen in Luxemburg ansässige Ausländer einen besonderen Steuerstatus erhalten und somit wie nicht Ansässige besteuert werden.

Zwischen Luxemburg und mindestens 30 anderen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die sicherstellen, dass Einkommen, die bereits besteuert wurden, in einem anderen Land nicht nochmals besteuert werden können. (Die meisten Steuerabkommen sehen außerdem vor, dass sich die Finanzämter der beiden betroffenen Länder austauschen, um sicherzustellen, dass Ihr komplettes Einkommen besteuert wurde.)

Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig sind, setzen Sie sich in Ihrer Wahlheimat mit einer Botschaft oder einem Konsulat in Ihrer Nähe in Verbindung. Amerikaner, die in Luxemburg (oder anderswo außerhalb der USA) leben, sollten wissen, dass die Abkommen verschiedene Freibeträge und die Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuern sicherstellen. Sie müssen aber auf jeden Fall eine amerikanische Steuererklärung einreichen, auch wenn Sie in den USA überhaupt keine Steuern bezahlen müssen. (Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Verzicht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht unbedingt kompliziert ist, aber dass Sie danach eventuell nie mehr in die USA zurückkehren können, vielleicht nicht einmal als Besucher.) US-Bürger können genauere Informationen hierzu bei einer amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat oder übers Internet auf der Website des IRS (www.irs.gov ), dem International Revenue Service, bekommen. Britische Buerger sollten sich an ihre nationale Website (www.inlandrevenue.gov.uk ) wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

In Luxemburg wird der steuerliche Wohnsitz ( domicile fiscale/Wohnsitzung) dadurch bestimmt, wo sich Ihr Wohnsitz normalerweise befindet ( lieu de séjour habituel/gewöhnlicher Aufenthalt). Im Allgemeinen werden Sie in Luxemburg also wie ein Einwohner besteuert, wenn Sie während des Steuerjahres mindestens sechs Monate oder 183 Tage in Luxemburg sind, oder wenn Ihre Familie dort lebt, während Sie oft auf Geschäftsreise sind.

Den Nicht-Einwohnern werden die meisten personenbezogenen Zugeständnisse, viele Abschreibungen und andere Möglichkeiten zur Verminderung der Steuerlast verweigert. Wie dem auch sei, in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wird dank zahlreicher Abkommen bezüglich Grenzgängern ( Grenzenspringer) der Großteil Ihres Einkommens versteuert. Wenn Sie in einem Nachbarland leben und in Luxemburg arbeiten, ist es normalerweise möglich, dass Sie Ihren Arbeitgeber bitten, die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und an das Land, in dem Sie leben, weiterzugeben.

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