Verträge & Steuern

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Verträge & Steuern

Für das Vermieten von Immobilien als Urlaubsquartier reicht das Aufsetzen eines einfaches Formulares aus. Dieses enthält eine Beschreibung des Hauses/der Wohnung, die Namen der Mieter und die Ankunfts- und Abreisedaten.

Falls Sie regelmäßig vermieten wollen konsultieren Sie einen Anwalt um sicherzugehen, dass die Mietvereinbarung den Gesetzen entspricht und alle notwendigen Absicherungen enthält. Wenn Sie auch an nicht deutschsprachige Personen vermieten wollen, setzen Sie die Vereinbarung in Griechisch und anderen Sprachen auf. Falls Sie mit einem Markler zusammenarbeiten übernimmt dieser die Ausgestaltung und Übersetzung der Mietvereinbarung.

Wenn sich ein Mieter weigert nach Ablauf der vereinbarten Zeit auszuziehen kann es Monate dauern, ihn auszuquartieren – obwohl das Gesetz auf Ihrer Seite steht. Falls kein schriftlicher Vertrag besteht, Sie aber trotzdem Miete bezahlt bekommen, besteht eine vertragsähnliche Beziehung zwischen Ihnen und diesem Mieter.

Besteuerung

Sie sollten das lokale Finanzamt davon in Kenntnis setzen, dass Sie vorhaben Ihr Haus zu vermieten, und die folgenden Bestimmungen einhalten:

  • Sie müssen Steuerbelege (inklusive Ihrer Steuernummer) über alle Mietzahlungen einreichen.
  • Sie müssen eine jährliche Steuererklärung über Ihre Einkünfte aus Mieterträgen einreichen und möglicherweise Steuern abführen (die Steuersätze liegen zwischen 0 und 40 Prozent)
  • Neben der Einkommensteuer müssen Sie jährlich Steuern auf Einkünfte durch Immobilien bezahlen. Diese wird durch die Größe und die Kategorie des Hauses oder der Wohnung bestimmt. Z.B.: Eine Wohnung der Kategorie A (die beste) wird mit ca. € 200 besteuert, eine Villa mit ca. € 300. Diese Steuersätze ändern sich jährlich.
  • Monatlich müssen Stempelgebühren von 3,6 % der monatlichen Miete bezahlt werden.

Steuererklärungen für Einkommen aus der Vermietung von Immobilien sind recht kompliziert, vor allem weil die Richtlinien und Gesetze periodisch verändert werden. Es ist daher zu empfehlen einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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