Aufenthaltsgenehmigung

Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?

Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie länger als drei Monate in Frankreich bleiben, benötigen Sie evtl. eine Aufenthaltsgenehmigung. Für EU-Bürger ist diese zwar nicht vorgeschrieben, kann jedoch sehr hilfreich sein.

EU/EEA-Bürger benötigen für ihren Aufenthalt in Frankreich keine Aufenthaltsgenehmigung. Falls Sie länger als 3 Monate in Frankreich bleiben, sollten Sie jedoch eine 'carte de séjour' beantragen, die das Alltagsleben in Frankreich sehr erleichtert. Hiermit erlangen Sie auch Zugang zu den französischen Staatshilfen, z.B. zu Wohnungszuschüssen etc.

Nicht-EU-Bürger benötigen auf jeden Fall eine Aufenthaltsgenehmigung (Titre de séjour), falls sie länger als 3 Monate in Frankreich bleiben. Anders als Visa werden Aufenthaltsgenehmigungen nur in Frankreich ausgestellt. Hierfür ist die lokale Préfecture de Police oder Sous-préfecture im Sevices des étrangers (Ausländerbüro) zuständig .Falls es in Ihrer Nähe keine Préfecture gibt, können Sie die Aufenthaltsgenehmigung auch in Ihrem lokalen Rathaus (Mairie) beantragen .

Zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie vor Ihrer Einreise nach Frankreich ein langfristiges Visum. Ein kurzfristiges Visum reicht zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht aus!

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung

Zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie eine Vielzahl von Dokumenten. Diese hängen unter anderem von der Art der Aufenthaltsgenehmigung ab. In den meisten Fällen müssen Sie die folgenden Nachweise erbringen:

  • Original und Fotokopie Ihres Reisepasses mit einem gültigen langfristigen Visum (falls Sie ein solches benötigen)
  • Geburtsurkunde (Acte de naissance, Etat civil)
  • Original und Photokopie eines Wohnort-Nachweises (z.B. Mietvertrag, Eletrizitätsrechnung o.ä.)
  • Nachweis von ausreichenden Mitteln zur Finanzierung Ihre Aufenthalts.
  • Falls Sie Student sind: Immatrikulationsbescheinigung Ihrer französischen Universität
  • Medizinisches Gutachten des OMI (Office des Migrations Internationales), oder einer vom OMI anerkannten Institution oder Arztes.
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 3 Passfotos

Gegebenenfalls benötigen Sie auch eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente.

Nach dem vollständigen Antragseingang erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Antrag (Récépissé de demande de carte de séjour, RCS). Bis zur Ausstellung des endgültigen Aufenthaltsgenehmigung dient diese als rechtliche Grundlage für Ihren legalen Aufenthalt in Frankreich. Die Bescheinigung kann verlängert werden und emöglicht Ihnen die Beantragung einer befristeten Arbeitserlaubnis.

Die Ausstellung der endgültigen Aufenthaltsgenehmigung kann oftmals Wochen oder Monate lang dauern. Normalerweise gilt die Aufenthaltsgenehmigung automatisch auch für minderjährige Kinder.

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