Einführung

Notwendige Papiere für einen Aufenthalt in Deutschland

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Fall Sie in Deutschland leben, arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie evtl. ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder eine Arbeitsgenehmigung.

Bereiten Sie sich auf umfangreiche bürokratische Regelungen und lange Wartezeiten vor. Da Sie einige Genehmigungen (insbesondere Visa) nur in Ihrem Heimatland beantragen können, müssen Sie diesen Prozess gegebenenfalls weit vor Ihrer geplanten Abreise beginnen.

Deutsche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erscheinen vielen Ausländern komplex und unverständlich (vielen Deutschen übrigens auch!). Auf diesen Seiten wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Einreisebestimmungen und Antragswege geben. Aufgrund der Komplexität des Themas können wir zwar nicht für jede individuelle Situation detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Unsere Seite sollte Ihnen jedoch zumindest helfen, die richtigen Fragen zu stellen und keine größeren Fehler zu begehen.

Falls Sie in Deutschland leben möchten, müssen Sie wahrscheinlich einen oder mehrere der folgenden Schritte durchlaufen. Die Reihenfolge der Formulare ist hierbei (bis auf wenige Ausnahmen) fest vorgegeben, dass jeder Antrag eine Bestätigung des jeweils vorgehenden Schrittes voraussetzt:

  1. Visa: EU-Bürger und einige andere Nationalitäten benötigen kein Visum für Deutschland. Die Beantragung eines Visums kann lange dauern. Ob Sie ein Visum vor der Einreise nach Deutschland oder danach beantragen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Bitte überprüfen Sie die genauen Bestimmungen hier .
  2. Anmeldung: Wenn Sie planen, sich in Deutschland niederzulassen, müssen Sie sich bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt anmelden.
  3. Aufenthaltgenehmigungen: Falls Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (dies gilt nicht für EU-Bürger und Staatsbürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz). Nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Ausländeramt.
  4. Arbeitsgenehmigung: Mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung können Sie eine Arbeitsgenehmigung beantragen. EU-Bürger und Staatsbürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz benötigen keine Arbeitsgenehmigung.

Deutschland ist ein bürokratisches Land - und Bürokraten lieben Dokumente. Bereiten Sie sich darauf vor, eine ganze Reihe von Formularen auszufüllen, diese bei verschiedenen Ämtern abstempeln zu lassen und eine gute Zeit in Warteschlangen zu verbringen. Bevor Sie Ihr Heimatland verlassen, sollten Sie ggf. die folgenden Dokumente und Bescheinigungen besorgen:

  • einen gültigen Reisepass für die gesamte Aufenthaltszeit in Deutschland
  • falls Sie in Deutschland studieren, eine Bescheinigung Ihrer Universität oder eine Kopie Ihrer Bewerbung bei dieser
  • einen Nachweise Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten in Deutschland
  • ein Visum (kein Touristenvisum), falls benötigt
  • Originale und beglaubigte (!) Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde, Ihrer Schulausbildung und weiterer akademischer Qualifikationen. Beglaubigungen können von den deutschen Botschaften oder Konsulaten ausgestellt werden.
  • eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung. Für Studenten der EU, europäische Krankenversicherungskarte.
  • einen Impfausweis, falls Sie einen solchen besitzen. Fragen Sie bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat nach, ob Sie für die Einreise nach Deutschland bestimmte Impfungen benötigen.
  • einen internationalen Führerschein, falls Sie diesen benötigen (EU-Bürgen benötigen ihn nicht)

Beachten Sie, dass sich die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ständig ändern. Informationen erhalten Sie von den deutschen Botschaften, Konsulaten, Ausländerämtern und dem deutschen Außenministerium (www.auswaertiges-amt.de ). Allerdings sind diese Institutionen oft mit einer Fülle von Einreiseanfragen konfrontiert, so dass die Beamten dort nicht in jedem Fall durch ihre Freundlichkeit bestechen. Falls Ihre rechtliche Situation komplex ist, sollten Sie daher in Erwägung ziehen, Ihre Interessen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

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