Visa für Belgien

Vorschriften und Antragsverfahren

Visa für Belgien

Ob Sie für Belgien ein Visum benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Nationalität, der Länge des beabsichtigten Aufenthaltes und davon, welche anderen Dokumente Sie beantragt oder bereits erhalten haben.

Bürger der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum, um in Belgien einzureisen, ganz unabhängig davon, ob es sich um einen kurzen oder langen Aufenthalt handelt. Jedoch müssen Sie einige Anforderungen für die Anmeldung erfüllen, insbesondere wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen.

Die Visumsansprüche für unterschiedliche Staaten finden Sie auf der Internetseite für Auswärtige Angelgenheiten .

Belgien gehört zu den Ländern, die das Schengener Abkommen (unterzeichnet in Schengen, Luxemburg) unterzeichnet haben, welches Reisefreiheit innerhalb der EU Mitgliedsstaaten und Island, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino and Vatinastadt erlaubt. . Jeder Mitgliedstaat behält sich das Recht vor, Ihnen sogar mit einem gültigen Visum aus irgendeinem Grund,die Einreise zu verweigern. Wenn Sie offensichtlich Drogen oder andere Schmuggelware bei sich haben, werden Sie die Schengener Grenzen nicht überqueren.

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten benötigen Touristen aus Nord- und Südamerika, aus den meisten europäischen Nicht-EU-Ländern, sowie aus vielen Staaten an der Pazifikküste kein Visum. Wenn Sie nach Belgien gehen, um Geschäfte zu führen oder einer vergüteten Tätigkeit nachzugehen, sollten Sie Kontakt mit dem Konsulat aufnehmenoder zumindest auf der Internetseite für Auswärtige Angelegenheiten  schauen,ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger länger als 90 Tage in Belgien bleiben wollen, müssen Sie ein Visum in Ihren Ausweis stempeln lassen.Um ein Visum zu erhalten sollten Sie sich persönlich an Ihr hiesiges Konsulat oder an die Botschaft wenden, lange bevor Sie das Land verlassen.

Kurzzeit-Visum

Für all diejenigen, die ein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen, ist das meist ausgestellte Visum das Schengener Visum. Dieses Visum erlaubt Ihnen Reisefreiheit innerhalb der 10 Staaten des Schengener Abkommens. Sie müssen ein Visum des Landes beantragen, das während Ihres Aufenthaltes Ihr hauptsächliches Ziel ist, das heißt, entweder das des längsten Aufenthaltes oder manchmal auch das Land, in dem Sie in den Schengener Raum einreisen.

Die Anforderungen für ein Schengener Visum hängen von Ihrer Nationalität ab, umfassen aber mindestens:

  • einen für mehr als 6 Monate gültigen Reisepass
  • ein Antragsformular und 2 aktuelle Fotos
  • einen Nachweis über den Zweck des Aufenthaltes
  • eine bestätigte Unterkunft
  • ausreichend Mittel zur Deckung der Kosten des Aufenthaltes
  • und ein Rückflugticket

Die Bearbeitung des Antrages kann einen Monat oder länger dauern, dementsprechend sollten Sie planen.

Sie müssen sich innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Stadtgemeinde registrieren. Die Stadtgemeinde wird eine Erklärung über Ihre Ankunft ausgeben.

Langzeit-Visum

Für ein Visa von mehr als 90 Tagen sollten Sie das Konsulat kontaktieren oder auf der Internetseite für Auswärtige Angelegenheiten  schauen, ob Sie eines benötigen. Sie müssen das Visum beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen und es im Pass vor der Reise einstempeln lassen. In Belgien können weder Visa beschafft noch geändert werden.

Um ein Langzeit-Visum zu beantragen, benötigen Sie einen Ausweis, der mindestens 12 Monate gültig ist, sowie einige oder alle der folgenden Dokumente:

  • eine beglaubigte Geburtsurkunde (d. h. mit Apostille) mit Übersetzung für jedes Mitglied Ihrer Familie
  • falls vorhanden, beglaubigte Kopien Ihrer Heirats- oder Scheidungsurkunden mit Übersetzungen
  • ein ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes (Listen sind beim Konsulat oder bei der Botschaft erhältlich)
  • das vollständige Antragsformular
  • Passbilder (ein bis sechs Fotos, den Umständen entsprechend eventuell auch mehr)
  • eine Arbeitserlaubnis (wenn Sie vorhaben in Belgien zu arbeiten) oder einen Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragt hat
  • Nachweis über die Berechtigung Ihren Beruf in Belgien auszuüben (wenn Sie selbstständig oder Journalist sind oder einem anderen geregelten Beruf nachgehen) oder eine Arbeitserlaubniskarte, die auch als Arbeitserlaubnis für einige Selbstständigen gilt
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der finanziellen Mittel (wenn Sie nicht vorhaben einer vergüteten Arbeit nachzugehen
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wenn Sie Student sind: Zulassungsnachweis einer anerkannten Bildungseinrichtung
  • Wenn Sie als Au Pair arbeiten: eine Kopie der Vereinbarung mit Ihrer Gastfamilie.

Wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen, versuchen Sie diese nicht ohne, Ihnen wird die Einreise verweigert. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Belgien üblicherweise eine Arbeitserlaubnis oder aber den Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber eine solche in Ihrem Namen beantragt hat, fordert, bevor Sie ein Langzeit-Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.

Es gibt verschiedene Arten von Langzeit-Visa, die davon abhängen, ob Sie nach Belgien kommen, um zu arbeiten, sich zur Ruhe zu setzen oder um mit Ihrem Ehepartner oder anderen Familienmitgliedern zusammenzuleben. Ein Langzeit-Visum können Sie außerdem erhalten, wenn Sie nach Belgien gehen, um zu heiraten oder mit einem belgischen Bürger oder jemandem, der bereits legal in Belgien wohnhaft ist, in einer festen Beziehung zu leben. Jedoch sind dann zusätzliche Dokumente mit dem Visumsantrag einzureichen, unter anderem ein Nachweis, dass die Person, die bereits in Belgien lebt, in der Lage ist einen ausländischen (Ehe-)Partner zu unterstützen.

Wenn Sie nach Belgien gehen, um dort zu arbeiten, und Nicht-EU-Bürger sind, muss Ihr voraussichtlicher Arbeitgeber zunächst eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragen. Ist dies geschehen, können Sie ihr Langzeit-Visum beantragen. Die belgische Botschaft macht darauf aufmerksam, dass der gesamte Prozess bis zu einem Jahr dauern kann. Sie sollten also Sie sollten also mit dem Kauf Ihrer Reisetickets warten, bis Ihr Visum genehmigt wurde. Möglicherweise müssen Sie bestimmte zertifizierte und übersetzte Dokumente vorzeigen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.). Eine gute Plattform für aktuelle Informationen über Visavorschriften stellt die offizielle Internetseite (www.diplobel.org) dar.

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